Rückblicke

Hybride Bundestagung 2021

18. – 20. Juni 2021


„Digitalisierung und Recht – Chancen und Risiken: Wo stehen wir als Christen?“


Wie beeinflussen Künstliche Intelligenz, E-Government und Legal Tech unseren juristischen Arbeitsalltag und unseren Glauben? Wie kann Recht durch IT beeinflusst oder gar gesprochen werden?

Diesen Fragen war unsere hybride Bundestagung im Juni gewidmet..

Die Digitalisierung ist längst in unserem Alltag angekommen und prägt den Inhalt unserer Arbeit als Juristen und unsere Arbeitsweise. Wir wollen gemeinsam die Chancen und Risiken der Digitalisierung für Christen und Juristen entdecken und uns sowohl mit technischen als auch mit ethischen Fragen beschäftigen. Wie beeinflussen Künstliche Intelligenz, E-Government und Legal Tech unseren juristischen Arbeitsalltag und unseren Glauben? Wie kann Recht durch IT beeinflusst oder gar gesprochen werden?


Dazu wollen wir unter anderem die folgenden Themen behandeln:

  • Digitalisierung aus christlicher Perspektive:

Es geht um eine biblische Standortbestimmung für uns als Christen und Juristen. Welche ethischen Herausforderungen ergeben sich aus der Digitalisierung? Welchen Beitrag können wir als Christen dazu leisten? Welche Anfragen entstehen aus der technischen Entwicklung für unser christliches Menschenbild?

  • E-Government:

E-Government begann als Service in der öffentlichen Daseinsvorsorge, setzt sich aber immer mehr als moderne Form der Staatsverwaltung durch. Der Bürger kann elektronisch überwacht werden, andererseits bietet E-Government auch die Möglichkeit für die mündige Zivilgesellschaft, die Staatsmacht unter Kontrolle zu halten. In welchem Verhältnis stehen Effizienz und nachhaltiger Datenschutz zueinander? Welchen Einfluss haben Krisen, wie z.B. die Corona-Pandemie, auf den Digitalisierungsprozess?

  • IT für Juristen: Dokumentenerstellung durch Legal Tech – ein Werkstattbericht

Der Einsatz der IT-Technologie bei der juristischen Arbeit führt zu großen Veränderungen im Rechtsmarkt. Kleine Kanzleien können wettbewerbsfähiger werden gegenüber Großkanzleien, marktfremde Unternehmen (z.B. Versicherungen, Internet-Plattformen) bieten juristische Dienstleistungen an. Was ist der konkrete nächste Schritt für einen Rechtsanwalt in Bezug auf die Digitalisierung?

  • Recht durch IT:

Neue Technologien ermöglichen neue Rechtsdienstleistungen. So können z.B. durch die Block-Chain-Technologie fälschungssichere Rechtsdokumente geschaffen werden, die zu neuen Formen von Rechtsgeschäften führen können. Digitale Asset-Transfer-Systeme und digitale Authentifizierungssysteme werden langfristig die staatliche Währung sowie Registerämter und Notare ersetzen. Dynamische juristische Dokumente („Smart Contracts“) ermöglichen die Abbildung von Lieferketten. Ein neues Berufsbild entsteht: Der juristische Wissensingenieur.

  • Ethische Grenzen und Digitale Indemnität:

Das Ziel von Digitalisierung ist in den meisten Fällen die Steigerung der Effizienz. „Nebenwirkungen“ dieser Entwicklung sind Gefahren und Grenzüberschreitungen, z.B. Überwachung und Nachverfolgung von Datenaustausch und -bewegungen. Wie werden die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung dadurch beeinflusst? Welche Kontrollmöglichkeiten räumen wir dem Staat und privaten Unternehmen ein?

Wir freuen uns sehr, für unser diesjähriges Thema u.a. die folgenden Referenten gewonnen zu haben:

Margret Meier gründete nach ihrem Eintritt in den Ruhestand das Hilfs- und Missionswerk “Himmelsperlen International”, das Hilfsprojekte für Kinder und für Flüchtlinge in Pakistan, dem Libanon und Syrien organisiert. Die frühere Baptistenpastorin und Referentin beim Hilfswerk “Open Doors” wurde im Dezember 2020 für ihr Engagement vom evangelischen Nachrichtenmagazin idea als “Helferin des Jahres” ausgezeichnet.

Professor Dr. Jörg Kopecz ist Professor für Unternehmensführung und digitales Transformationsmanagement an der Hochschule für Ökonomie und Management in Bonn und lehrt dort u.a. Unternehmens- und Wirtschaftsethik. Er ist ehrenamtlich in verschiedenen Aufsichtsräten tätig und zudem Mitglied der Union of Concerned Scientists.

Dr. Andreas Förster ist Rechtsanwalt, Mediator, Schlichter und Digitalnomade. Er war als Syndikus eines großen Bauträgers und als Geschäftsführer einer Projektentwicklungsgesellschaft tätig, bevor er sich 2005 selbständig machte. In seiner praktisch papierlosen Kanzlei kombiniert er seine Ressourcen als Christ mit den digitalen Möglichkeiten zur überwiegend außergerichtlichen Lösung komplexer bau- und immobilienrechtlicher Streitigkeiten.

Rechtsanwalt Stefan Schiefer studierte Germanistik, Geschichte und Rechtswissenschaften in Duisburg und Münster/Westfalen, sein Rechtsreferendariat absolvierte er in Leipzig und Paris. Im Jahr 2001 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem für die Janolaw AG tätig, zuerst als Leiter der Redaktion und seit 2008 als Leiter Recht. Die Janolaw mit Sitz in der Rhein-Main-Region ist ein Legal-Tech-Unternehmen und bietet die softwaregestützte interaktive Erstellung von juristischen Dokumenten an.

Prof. Dr. Jens-Oliver Weiß ist Professor für Verwaltungswissenschaften an der Hochschule Harz in Halberstadt. Seine Arbeitsschwerpunkte sind unter anderem die anwendungsorientierte Forschung zur Digitalisierung in Kommunen sowie E-Partizipation und Elektronische Demokratie. Vor seiner Tätigkeit als Hochschullehrer war er als Berater und Partner in verschiedenen Unternehmensberatungen tätig und hat Projekte in der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung betreut.

Ute Hahn ist Leiterin des Referats „Kommunales Verfassungsrecht, Kommunales Personal, Kommunale Wirtschaft“ im Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz.

In Workshops am Samstagnachmittag besteht die Möglichkeit, sich mit den Referenten und anderen Tagungsteilnehmern auszutauschen und Fragen zu Digitalisierung und Recht zu vertiefen. Die Workshopleiter werden die Workshops entweder im Online-Format anbieten oder vor Ort in Wiesbaden, dann wird es für die Online-Teilnehmer einen Livestream geben.